
Die aktuellen Ergebnisse der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik zeigen, dass die Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung im 2. Halbjahr 2010 gegenüber dem Vorjahreszeitraum erneut signifikant höher ausfiel. Die Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung überschreitet deutlich das Vorkrisenniveau. Insgesamt standen bei den Verleihbetrieben im Dezember 2010 823.500 Leiharbeitnehmer unter Vertrag, 191.100 oder 23,2 % mehr als im Dezember 2009.
Die Zeitarbeitsbranche in Deutschland wächst seit Jahren mit hoher Dynamik. Im Jahr 2010 lag die Zahl der Leiharbeitnehmer bei durchschnittlich 776.000 und erreichte damit einen neuen Höchststand. Die Zeitarbeit trug mit ihrem Wachstum maßgeblich zum Beschäftigungsaufbau von 2009 auf 2010 bei.
Aufnahme der "Zeitarbeit" in das Entsendegesetz? - es wird Zeit.....
report München über die Vorbereitungen in Polen und in Deutschland.
Nun ist auch im Bereich der ambulanten bzw. (teil-)stationären Pflegedienstleistungen ab 01.08.2010 ein zwingender Mindestlohn festgelegt.
In der Pflegebranche, die als „neue Mindestlohnbranche“ 2009 ins Entsendegesetz mit Sonderregelungen zur Allgemeinverbindlicherklärung per Rechtsverordnung durch das Bundesarbeitsministerium (BMAS) aufgenommen wurde, hat sich die Pflegekommission im März 2010 auf Mindestarbeitsbedingungen geeinigt. Die vom BMAS hierzu erlassene Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) wurde am 27.07.2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt ab 01.08.2010 in Kraft. Die Rechtsverordnung gilt bis 31.12.2014 und regelt neben den ab 01.08.2010 festgelegten Mindestlöhnen von 8,50 Euro pro Stunde in den westlichen Bundesländern (inkl. Berlin) sowie ein Euro weniger im Tarifbereich Ost auch weitere Regelungen zur Mindestlohnfälligkeit, der Höchstarbeitszeit sowie eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen.
Näheres hierzu lesen Sie in der Information „Mindestlohn für Pflegedienstleistungen 2010-2014 - neu".
Den "neuen" Tarifvertrag mit Wirkung zum 01.07.2010 finden Sie - wie gewohnt - auf unserer Homepage unter http://www.teamwork-brake.de/service/downloads.php
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Broschüre zur aktuellen Entwicklung in der Zeitarbeit herausgegeben.
Es wird deutlich, dass sich der Trend umgekehrt hat - nach mehreren Jahren des Wachstums zeigen sich die Auswirkungen der wirtschaftlichen Krise.
Die Bundesagentur für Arbeit hat mal wieder ihre Statistik für die Arbeitnehmerüberlassung (Stichtag 30.06.2008) vorgelegt.
Aus diesem Bericht geht hervor, dass sich die Zahl der Zeitarbeitnehmer um 9,85 Prozent seit Januar 2008 auf knapp 800.000 gesteigert hat.
Wie auf der Homepage der IG Metall NRW nachzulesen ist (http://netkey40.igmetall.de/homepages/bezirksleitung-nrw/hochgeladenedateien/Pro_Industrielle_Dienstleistungen_Bilder/BZA_Flugblatt_Leiharbeit.pdf) , hat die IG Metall die Entgelt-Tarifverträge mit beiden Verbänden fristgemäß gekündigt.
Ziel soll es sein,beide Tarifpartner zu einem gemeinsamen Tarifvertrag zu bewegen.
Dies berichtet zumindet der Rundfunk Berlin-Brandenburg in seiner Sendung "KLARTEXT".
In diesem Beitrag bedankt sich "KLARTEXT" bei den christlichen Gewerkschaften für die Dumpinglöhne - das Hauptstadtbüro des CGB in Kreuzberg war zu keiner Stellungnahme vor der Kamera bereit.
Bezirksleiter Schild kritisiert
„Affront gegen die Arbeitnehmer“
Der für Hessen zuständige IG Metall-Bezirksleiter Armin Schild hat Ministerpräsident Roland
Insbesondere im Bereich der Leiharbeit habe die CGM tarifliche Regelungen vereinbart, die kaum dazu reichen würden, Beschäftigten das Existenzminimum zu sichern. Sie lägen immer unter den zwischen den großen Zeitarbeitverbänden und dem DGB vereinbarten Tarifen und meist weit unterhalb des vom DGB geforderten Mindestlohns von 7,50 Euro. „
Seine Gewerkschaft und ihre Mitglieder jedenfalls müssten
Quelle:
Hartwig Oertel
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
IG Metall-Bezirksleitung Frankfurt
Wilhelm-Leuschner-Straße 93
60329 Frankfurt
Fon: 069-66933303
Mobil: 0170-3333850
Passenderweise lässt sich dieses Zitat aus dem Erlkönig von Goethe auch auf die Aussagen von Verdi-Chef Franz Bsirske in einem Interview mit der „Süddeutschen“ übertragen.
Bsirske führt an, dass es unerträglich sei, dass mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmer für einen Stundenlohn von weniger als fünf Euro arbeiten würden – etliche dieser Arbeitnehmer arbeiten aber für Stundenlöhne, die eben diese Gewerkschaft verhandelt, vereinbart und unterschrieben hat!
Der Verdi-Chef räumt ein, dass dies mit einem mangelnden gewerkschaftlichen Organisationsgrad zu tun hat und fordert daher staatliche Hilfe in Form eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 7,50 Euro.
Der Zeitarbeit wirft er in diesem Zusammenhang die Aufspaltung der Arbeitgeberverbände und einen „Unterbietungsvertrag“ mit dem CGB vor.
Gleichzeitig rühmt er sich aber auch mit dem Durchsetzungsvermögen von ver.di, die es nach einem 56-wöchigen Streik bei einem Busbetrieb geschafft haben, die abgeschlossenen Tarifverträge mit zwei CGB-Gewerkschaften wieder auszuhebeln.
„Das zeigt, dass man das Feld nicht anderen überlassen darf …. .“ so der noch amtierende Verdi-Chef.
Für mich sind das Worte eines pubertierenden Jugendlichen, der „die dicke Lippe“ riskiert hat und bei Eskalation nach der Mama ruft.
Wie wollen solche Institutionen, die zum einen die Kräfte eines freien Marktes für sich nutzen und zum anderen nach Protektion und staatlichen Regeln rufen, noch glaubhaft bleiben?
Hier können Sie das komplette Interview nachlesen:
Bundesagentur für Arbeit schaltet bundesweite Service-Rufnummern für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verbessert den telefonischen Service für ihre Kunden. Sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitsuchende als auch für Arbeitgeber gibt es seit kurzem bundeseinheitliche Rufnummern.
Arbeitnehmer und Arbeitsuchende erreichen unter 0 18 01 – 555 111 von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr das Service Center ihrer Agentur für Arbeit. Neben Terminabsprachen und allgemeinen Auskünften rund um die Themen Jobvermittlung und Arbeitslosengeld I kann seit dem 1. Mai auch die Arbeitsuchendmeldung über das Telefon erfolgen. Der Kunde bekommt bei diesem ersten Telefonat einen Termin beim Arbeitsvermittler und holt in dem Gespräch die persönliche Meldung nach. So entfällt für den Kunden ein Weg in die Agentur.
Wichtig ist: Die neue Rufnummer gilt nur für Kunden, die sich arbeitsuchend melden oder Arbeitslosengeld I beziehen. Wer Arbeitslosengeld II bekommt oder beantragen will, muss sich weiterhin an die örtliche Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bzw. das Jobcenter oder die Kommune wenden. Die Rufnummern finden die Kunden im Telefonbuch oder unter www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „Partner vor Ort“.
Arbeitgeber erreichen unter
0 18 01 – 66 44 66
von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr den Arbeitgeberservice ihrer Agentur für Arbeit. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an die Arbeitgeber, die bisher noch keinen persönlichen Ansprechpartner mit eigener Durchwahl haben. In jedem Fall sprechen sie direkt mit einem persönlichen Ansprechpartner, der ausschließlich Arbeitgeber berät. So können alle Fragen rund um die Besetzung offener Arbeits- und Ausbildungsstellen oder zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Arbeitslosen beantwortet werden.
Ein Anruf bei der Agentur für Arbeit kostet 3,9 ct. pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, was den Kosten eines Ortsgespräches bei diesem Anbieter entspricht. Über die Kosten bei anderen Anbietern informiert der jeweilige Netzbetreiber.